Wer einen Campingaufenthalt plant, sollte auch an die notwendigen Versicherungen denken. Insbesondere Dauercamper sollten sich über die Absicherung ihrer Campingausrüstung Gedanken machen und eine entsprechende Camping-Versicherung abschließen.
Ansonsten können Sturm, Überschwemmungen, Brände oder auch Diebstähle hohe finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Campingversicherung zum Schutz der Campingausrüstung
Die Campingversicherung schützt die Ausrüstung nicht nur während des Campingurlaubes, sondern das komplette Jahr über – also auch dann, wenn sie nicht genutzt wird.
Der Versicherungsschutz kann dabei ganz individuell ausgestaltet werden. Er kann sowohl für den Wohnwagen selbst, als auch für Vorbauten, Zelte und Vorzelte, Sonnendächer und Markisen abgeschlossen werden. Auch das bewegliche Inventar wie Campingmöbel, Kücheneinrichtung, Kleidungsstücke oder Schlafsäcke lassen sich über die Camping-Versicherung vor Schäden oder Verlusten schützen – ebenso wie Rundfunkgeräte, Fernseher und DVD-Rekorder inklusive dazu gehöriger Antennen.
Die Camping-Versicherung kommt für Schäden auf, die durch Brand oder Explosion, Sturm, Hagel oder Blitzschlag verursacht wurden. Überschwemmungen und Leitungswasserschäden sind in vielen Versicherungstarifen ebenfalls abgesichert, müssen jedoch bei einigen Anbietern auch gegen einen Beitragszuschlag extra versichert werden. Hier ist genau auf die Formulierung im Versicherungsvertrag zu achten.
Darüber hinaus sind über die Campingversicherung in der Regel auch Verluste und Schäden durch Diebstähle, Sachbeschädigungen, Raub und Unterschlagung abgesichert.
Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind im Normalfall Lebens- und Genussmittel sowie Bargeldbestände und Wertpapier, Fotoapparate und Wertgegenstände wie Kunstobjekte oder Schmucksachen.
Die Kosten für eine Campingversicherung sind abhängig von dem Wert der Gegenstände, die versichert werden sollen. Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Versicherungsprämie zusätzlich verringern.
Wohnwagenversicherung
Voraussetzung für den Abschluss einer Wohnwagen-Versicherung ist, dass der Wohnwagen auf einem offiziellen Campingplatz steht. Viele Versicherungsgesellschaften gewähren einen Versicherungsschutz auch nur dann, wenn sich der Campingplatz innerhalb Deutschlands befindet. Auch bei der Wohnwagenversicherung sollte genau auf die Ausführungen im Versicherungsvertrag geachtet werden, damit alle gewünschten Risiken auch wirklich mit versichert sind. Auch Dauercamper sollten genau in der Versicherungspolice nachlesen, ob und wie ihr Wohnwagen versichert ist.
Camping Carnet
Empfehlenswert ist auch der Erwerb eines Camping Carnets. Das Camping Carnet ist ein Passersatz, der bei Campingplatzbetreibern in ganz Europa anerkannt wird.
Das Dokument wird gegen eine geringe Gebühr von Automobilclubs wie dem ADAC oder auch beim Camping Club Deutschland (Link) ausgegeben und besitzt eine Laufzeit von ein oder mehreren Jahren.
Camper, die im Besitz der Karte sind, sind gleichzeitig auch versichert – gegen Schäden, die auf dem Campingplatz nicht vorsätzlich an Personen oder Sachen verursacht werden.
Bei Ankunft auf dem Campingplatz wird das Carnet abgegeben, und bei Abreise werden dann sämtliche Leistungen bezahlt. Erforderlich ist das Camping Carnet für einen Aufenthalt auf dem Campingplatz jedoch nicht – bei kürzeren Besuchen muss die Kosten ohnehin meist im Voraus entrichtet werden.